Hinweis zum Widerrufsrecht
Kein Widerrufsrecht
Bei diesem Vertrag handelt es sich um die Vermietung eines Kraftfahrzeugs für einen von Ihnen gewählten, konkreten Zeitraum. Für solche Verträge über die Vermietung von Fahrzeugen mit einem für die Leistungserbringung bestimmten Zeitraum besteht nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kein gesetzliches Widerrufsrecht. Mit Abschluss der Buchung gehen Sie eine verbindliche Mietvereinbarung für den gewählten Zeitraum ein.
Warum besteht kein Widerrufsrecht?
Bei einer Online-Buchung handelt es sich grundsätzlich um einen Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB), bei dem Verbrauchern in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht zusteht (§ 312g Abs. 1 i. V. m. § 355 BGB).
Das Gesetz nimmt hiervon jedoch bestimmte Verträge aus. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen unter anderem zur Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit Beförderung und Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Da Sie bei der Buchung einen konkreten Mietzeitraum wählen, fällt unser Angebot unter diese Ausnahme: Es besteht daher kein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Abgrenzung zur Stornierung
Das Nichtbestehen eines gesetzlichen Widerrufsrechts bedeutet nicht, dass eine Stornierung ausgeschlossen ist. Unabhängig vom Widerrufsrecht bieten wir freiwillig eine Stornierungsmöglichkeit an. Es gelten hierfür unsere Stornierungsbedingungen nach § 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Stornierung ist von dem (hier nicht bestehenden) gesetzlichen Widerrufsrecht rechtlich und sprachlich klar zu unterscheiden.
Anwaltlich zu prüfen: Die genaue Subsumtion der Fahrzeugvermietung unter § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB sowie der Wortlaut dieses Hinweises und seine Platzierung in vorvertraglicher Information, Buchungs-Checkbox, Vertrags-PDF und Bestätigungsmail sind vor Go-Live anwaltlich zu bestätigen. Sollte die Prüfung ergeben, dass die Ausnahme nicht greift, ist stattdessen eine vollständige Muster-Widerrufsbelehrung nach Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB (14 Tage, Muster-Widerrufsformular) einzusetzen.
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